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Neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Seit dem 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Damit sind nahezu alle Dienstleister, einschließlich Händler und Freiberufler, verpflichtet ihren Kunden umfangreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Die auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie basierenden Bestimmungen schreiben vor, welche Mitteilungspflichten es für Dienstleister gibt.
Weitere Informationen finden Sie über die Seite der IHK NRW
 
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